JA zum VW-Gesetz
Die EU-Kommission will das neue VW-Gesetz zu Fall bringen. Dies wäre ein Schlag gegen die Mitbestimmung. Nach dem VW-Gesetz können Werksstilllegungen nur mit einer 2/3-Mehrheit im Aufsichtsrat beschlossen werden. Damit ist die
Zustimmung der Arbeitnehmervertreter erforderlich. Im Weiteren schreibt das VW-Gesetz eine Sperrminorität fest, nach der in Hauptversammlungen Beschlüsse mindestens 80% Zustimmung haben müssen. Auch das sichert
Belegschaftsinteressen.
IG Metall und Betriebsrat sammeln Unterschriften für das neue VW-Gesetz. Wir bitten um Unterstützung bei unserer Aktion.
Letzte Änderung: 27.06.2008