Pressemitteilung 15/2022

IG Metall: Pressemitteilung

24.11.2022 IG Metall Heilbronn-Neckarsulm: Mehr Schutz für Frauen - Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

24. November 2022
Nr. 15/2022

IG Metall Heilbronn-Neckarsulm: Mehr Schutz für Frauen - Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

  • IG Metall steht hinter den Frauen und Männern in Iran
  • Mehr als 12 Millionen Frauen in Deutschland mindestens einmal im Leben von sexualisierter und/oder körperlicher Gewalt betroffen
  • Am Arbeitsplatz wurde bereits jede sechste Frau sexuell belästigt

Neckarsulm - Am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, fordert die IG Metall Heilbronn-Neckarsulm nachdrücklich stärkeren Schutz von Frauen und den Ausbau von Hilfe- und Schutzmaßnahmen für Betroffene.
Der Kampf der mutigen Frauen in Iran, die offen und unter Lebensgefahr für das Recht auf ein freies und gewaltfreies Leben demonstrieren, macht besonders deutlich, wie Gewalt gegen Frauen auch als Mittel der Unterdrückung wirkt.

"Wir stehen geschlossen hinter den mutigen Frauen und Männern in Iran, die tagtäglich auf den Straßen für Demokratie und Gleichberechtigung demonstrieren, streiken und ihr Leben riskieren. Die IG Metall appelliert an die Bundesregierung, sich durch eine feministische und menschenrechtsbasierte Außenpolitik für die Entlassung der Inhaftierten und zum Tode Verurteilten einzusetzen und den couragierten Protest der iranischen Zivilgesellschaft zu unterstützen", sagt Bianka Hamann, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Heilbronn-Neckarsulm, zuständig für Fragen der Gleichstellung.

Auch hier in Deutschland sind viele Frauen täglicher Gewalt ausgesetzt. Und zuletzt erleben Frauen auch am Arbeitsplatz psychische und körperliche Gewalt. Jede dritte Frau ist mindestens einmal in ihrem Leben von sexualisierter und/oder physischer Gewalt betroffen.

"Wie viele Frauen in ihrem Leben Gewalt erleben, ist erschreckend. Um Gewalt an Frauen zu bekämpfen und ihr vorzubeugen, sind Unterstützung und Hilfsangebote zentral. Betroffene zu unterstützen und deutlich Solidarität zu zeigen, ist auch am Arbeitsplatz von großer Bedeutung. Der örtliche Frauenausschuss der IG Metall Heilbronn-Neckarsulm fordert die Bundesregierung auf, hierfür endlich alle gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die von der International Labour Organisation beschlossene Übereinkommen gegen Gewalt und sexuelle Belästigung in der Arbeitswelt muss jetzt von der EU anerkannt werden. Die ILO-Konvention 190 muss ratifiziert und in nationales Recht übersetzt werden", sagte Bianka Hamann anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Im Jahr 2019 unterzeichneten alle Mitgliedstaaten das ILO-Übereinkommen (C190), nach der jeder Mensch das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat. Damit sich die Arbeitsbedingungen wirklich bessern, müssen es die unterzeichnenden Staaten allerdings in nationales Recht übernehmen, umsetzen - und dazu ratifizieren. Da europäische Regelungsinhalte berührt sind, muss der Europäische Rat EU-Mitgliedstaaten zunächst zur Ratifizierung ermächtigen. Doch einige Mitgliedstaaten blockieren.

Jede sechste Frau hat am Arbeitsplatz bereits sexuelle Belästigung erlebt. Schon jetzt sind betriebliche Anlaufstellen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzurichten. Und die Unternehmen können Vorbild sein, indem sie zur Prävention und zur Unterstützung von Betroffenen Betriebsvereinbarungen abschließen, die partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz fördern und regeln.

Ressourcen und Hilfsangebote:

  • Die Initiative "Stärker als Gewalt" informiert zum Thema und bietet Hilfsangebote auf einen Blick: www.staerkeralsgewalt.de
  • Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" (kostenlos und rund um die Uhr nutzbar): www.hilfetelefon.de/, 08000 116 016
  • Die bundesweite Frauenhaus-Suche: www.frauenhaus-suche.de
  • In zahlreichen Supermärkten gibt es Anlaufstellen. Das Codewort "Maske 19" führt zu einer schnellen Hilfe, wenn Frauen es in Apotheken oder in der Arztpraxis verwenden.

Letzte Änderung: 24.11.2022