Büro geschlossen (23.12.22 bis 05.01.23)

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20.12.2022 Was ist zu tun, bei Rechtsstreitigkeiten oder drohendem Fristablauf?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der Zeit vom 23.12.2022 bis einschließlich 05.01.2023 ist unser Büro nicht besetzt.

Sollte ein Fristablauf drohen, habt Ihr folgende Möglichkeiten:

  • Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit etc. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch oder Klage erheben.

Erkundigt Euch bitte dort unbedingt nach den jeweiligen Öffnungszeiten.

Klage kann auch bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden,
z. B.:

  • Sozialgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131 / 7817-0, Telefax: 07131 / 7817-450
  • Sozialgericht Mannheim, P 6, 20/21 (Planken), 68161 Mannheim, Telefon: 0621 / 292-0, Fax: 0621 / 292-2933
  • Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711 / 89 230-0, Telefax: 0711 / 89 230-199

Sollte für eine Klage das Verwaltungsgericht zuständig sein, wendet Euch bitte an das:

  • Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 / 926-0, Fax: 0721 / 926-3036
  • Verwaltungsgericht Stuttgart , Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 / 6673-6800, Fax: 0711 / 6673-6801 oder 0711 / 6673-6970

Sollte für eine Klage das Finanzgericht zuständig sein, wendet Euch bitte an das:

  • Finanzgericht Baden-Württemberg, Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711 / 6685-0, Fax: 0711 / 6685-166

Erkundigt Euch bitte unbedingt nach den jeweiligen Öffnungszeiten. Die Rechtsantragsstellen der Fach-Gerichte sind an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen, ansonsten an einzelnen Werktagen, oft aber nur stundenweise, geöffnet. Es empfiehlt sich unbedingt eine telefonische Terminabsprache mit dem Gericht.

Solltet Ihr eine Kündigung vom Arbeitgebers erhalten haben (Klagefrist 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder müsst Ihr innerhalb einer bestimmten Frist Euren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen oder muss sonstige Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden, könnt Ihr die Klage z. B. einreichen beim:

  • Arbeitsgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131 / 1232-0, Fax: 07131 / 1232-244
  • Arbeitsgericht Heilbronn, Außenkammern Crailsheim, Friedrichstraße 16, 74564 Crailsheim, Telefon: 07951 / 9166-0, Fax: 07951 / 9166-99
  • Arbeitsgericht Mannheim - Kammern Heidelberg - Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221 / 43 856-0, Fax: 06221 / 43 856-25
  • Arbeitsgericht Mannheim, E 7, 21, 68159 Mannheim, Telefon: 0621 / 292-3090, Fax: 0621 / 292-1311
  • Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - Friedrichstraße 5, 71638 Ludwigsburg, Telefon: 07141 / 9442-0, Telefax 07141 / 9442-10
  • Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart, Telefon: 0711 / 21 852-0, Telefax: 0711 / 21 852-100

Erkundigt Euch bitte dort unbedingt nach den jeweiligen Öffnungszeiten. Die Rechtsantragsstellen der Fach-Gerichte sind an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen, ansonsten an einzelnen Werktagen, oft aber nur stundenweise, geöffnet. Es empfiehlt sich unbedingt eine telefonische Terminabsprache mit dem Gericht.

Sollten die o. g. Fachgerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Fachgerichte werden die Verfahren - ohne Nachteile - an die zuständigen Fachgerichte innerhalb des jeweiligen Gerichtszweiges verweisen.

Nur im absoluten Notfall wendet Euch bitte an das nächstgelegene Amtsgericht, da bei einer Klageerhebung dort die Wahrung der Klagefrist für die oben stehenden Fachgerichte sehr umstritten ist.

  • Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2 - 6, 74072 Heilbronn, Telefon: 07131 / 64-1, Fax: 07131 / 64-34000

Erkundigt Euch bitte bei der dortigen Rechtsantragsstelle nach den Öffnungszeiten.

Wir danken für Euer Verständnis, wünschen Euch und Euren Familie schöne Weihnachtsfeiertag und einen guten Start in das neue Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
Eure IG Metall Geschäftsstelle Heilbronn-Neckarsulm

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Frohe Weihnachten

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Letzte Änderung: 20.12.2022