Arbeits- und Gesundheitsschutz

IG Metall: Information

20.06.2023 Sommerhitze - Wenn der Arbeitsplatz zur Sauna wird. Gute Arbeit kompakt erläutert, welche Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber im Betrieb umzusetzen hat und wo der Betriebsrat mitbestimmen kann.

Mittlerweile ist der Klimawandel auch in Deutschland angekommen. Entsprechend häufen sich die Anfragen zum Thema Hitze am Arbeitsplatz: Darf die Temperatur die 26 Grad-Grenze überschreiten? Ist der Arbeitgeber nicht zu Vorkehrungen verpflichtet? Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, damit die Temperaturen erträglich bleiben? In dieser Ausgabe von Gute Arbeit kompakt erläutern wir, welche Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber im Betrieb umzusetzen hat und wo der Betriebsrat mitbestimmen kann.

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Gute Arbeit

Gute Arbeit

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Letzte Änderung: 26.06.2023