TRME: Mehr als 180.000 Warnstreikende

Warnstreik

11.11.2024 Mehr als 180.000 Warnstreikende machen Druck und schicken Grüße nach Hamburg - Pressemitteilung

  • Barbara Resch: "Es wird höchste Zeit für einen guten Tarifabschluss mit einer ordentlichen Entgelterhöhung für die Beschäftigten"

Stuttgart. Mit einem weiteren intensiven Warnstreiktag in der Metall- und Elektroindustrie schickt die IG Metall Baden-Württemberg kräftigen Rückenwind nach Hamburg, wo heute die Bezirke Küste und Bayern einen Einigungsversuch unternehmen.

Bis zum frühen Nachmittag haben 16.500 Beschäftigte aus 25 Betrieben vorübergehend die Arbeit niedergelegt. Damit steigt die Zahl der Beteiligten seit Warnstreikbeginn auf mehr als 180.000 Beteiligte aus über 463 Betrieben.

Auf dem Marktplatz von Neckarsulm nahmen mehr als 3000 Beschäftigte von Audi, KS Huayu Alutech und Kolbenschmidt Pistons an einer Kundgebung teil und waren laut für die Forderung der IG Metall. IG Metall-Bezirksleiterin Barbara Resch sagte dort: "Wir machen auch heute mit Warnstreiks Druck und schicken Unterstützung an die Verhandler in den hohen Norden. Ich bin überzeugt, dass diese Stärke am Verhandlungstisch wirkt. Und ich bin beeindruckt, wie die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg kämpfen. Es wird höchste Zeit für einen guten Tarifabschluss mit einer ordentlichen Entgelterhöhung für die Beschäftigten. Sie brauchen Zuversicht in diesen unsicheren Zeiten. Dazu gehört auch eine verlässliche Tarifpolitik, die die Kaufkraft der Menschen stärkt."

Im Mercedes-Benz-Werk in Sindelfingen haben 5000 Beschäftigte an einer Kundgebung teilgenommen, bei Maquet in Rastatt folgten 200 Kolleginnen und Kollegen dem Warnstreikaufruf der IG Metall und bei Rosenbauer in Karlsruhe legten um 11:11 Uhr 200 Beschäftigte zeitweise die Arbeit nieder.

Die IG Metall fordert für die rund eine Million Beschäftigten in der baden-württembergischen Metall- und Elektroindustrie 7 Prozent Entgelterhöhung auf 12 Monate sowie 170 Euro für die Auszubildenden und dual Studierenden.

Letzte Änderung: 11.11.2024