Jahreswechsel
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der Zeit vom 22.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 ist unser Büro nicht besetzt.
Sollte bei Ihnen ein Fristablauf drohen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Gegen Bescheide/Widerspruchsbescheide der Rentenversicherungen, Krankenkasse, Jobcenter, Agentur für Arbeit, Landratsamt etc. können Sie bei der Behörde direkt vor Ort Widerspruch oder Klage erheben.
Erkundigen Sie sich bitte dort unbedingt nach den jeweiligen Öffnungszeiten.
Die Rechtsantragsstellen der Fach-Gerichte sind an den gesetzlichen Feiertagen geschlossen, ansonsten an einzelnen Werktagen, oft aber nur stundenweise, geöffnet. Es empfiehlt sich unbedingt eine telefonische Terminabsprache mit dem Gericht.
Klage kann auch bei den Rechtsantragsstellen der Sozialgerichte erhoben werden,
z. B.:
- Sozialgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131 / 78170 Telefax: 07131 / 7817450
- Sozialgericht Mannheim, P 6, 20-21 (Planken), 68161 Mannheim, Telefon: 0621 / 2920, Fax: 0621 / 2922933
- Sozialgericht Stuttgart, Theodor-Heuss-Straße 2, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711 / 89 2300, Telefax: 0711 / 89 230199
Sollte für eine Klage das Verwaltungsgericht zuständig sein, wenden Sie sich bitte an das
- Verwaltungsgericht Karlsruhe, Nördliche Hildapromenade 1, 76133 Karlsruhe, Telefon: 0721 / 9260, Fax: 0721 / 9263036
- Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, Telefon: 0711 / 66736800, Fax: 0711 / 66736801 oder 0711 / 66736970
Sollte für eine Klage das Finanzgericht zuständig sein, wenden Sie sich bitte an das
- Finanzgericht Baden-Württemberg, Börsenstraße 6, 70174 Stuttgart, Telefon: 0711 / 66850, Fax: 0711 / 6685180
Sollten Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben (Klagefrist 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung) oder müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist Ihren Arbeitgeber auf Zahlung verklagen oder muss sonstige Klage zum Arbeitsgericht erhoben werden, können Sie die Klage z. B. einreichen beim:
- Arbeitsgericht Heilbronn, Paulinenstraße 18, 74076 Heilbronn, Telefon: 07131 / 12320, Fax: 07131 / 1232244
- Arbeitsgericht Heilbronn, Außenkammern Crailsheim, Friedrichstraße 16, 74564 Crailsheim, Telefon: 07951 / 91660, Fax: 07951 / 916699
- Arbeitsgericht Mannheim - Kammern Heidelberg, Vangerowstraße 20, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221 / 438560, Fax: 06221 / 4385625
- Arbeitsgericht Mannheim, E 7, 21, 68159 Mannheim, Telefon: 0621 / 2920, Fax: 0621 / 2921311
- Arbeitsgericht Stuttgart - Kammern Ludwigsburg, Friedrichstraße 5, 71638 Ludwigsburg, Telefon: 07141 / 94420, Telefax 07141 / 944210
- Arbeitsgericht Stuttgart, Johannesstraße 86, 70176 Stuttgart, Telefon: 0711 / 218520, Telefax: 0711 / 21852100
Sollten die o. g. Fachgerichte nicht zuständig sein, kann dort dennoch Klage erhoben werden. Die Fachgerichte werden die Verfahren - ohne Nachteile - an die zuständigen Fachgerichte innerhalb des jeweiligen Gerichtszweiges verweisen.
Nur im absoluten Notfall wenden Sie sich bitte an das nächstgelegene Amtsgericht, da bei einer Klageerhebung dort die Wahrung der Klagefrist für die obenstehenden Fachgerichte sehr umstritten ist.
- Amtsgericht Heilbronn, Knorrstr. 1, 74074 Heilbronn, Telefon: 07131 / 641, Fax: 07131 / 6434000
DGB Rechtsschutz GmbH, Gartenstraße 64 in Heilbronn
In dringenden Fällen können Sie auch Kontakt mit unserer DGB RS GmbH aufnehmen. Die Kolleginnen und Kollegen sind eingeschränkt erreichbar unter:
07131 / 2039230.
Das Büro Heilbronn der DGB Rechtsschutz GmbH ist am 23.12.2024, 27.12.2024,
30.12.2024 und 02.01.2025 von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis
15:00 Uhr für Sie geöffnet.
Ab 02.01.2025 sind die Kolleginnen und Kollegen zu den üblichen Büroöffnungszeiten erreichbar.
Am 03.01.2025 bleibt das Büro Heilbronn der DGB Rechtsschutz GmbH geschlossen.
Wir wünschen Euch und Euren Familien schöne Feiertage und einen guten Start in das neue Jahr.
Euer Team der
IG Metall-Heilbronn-Neckarsulm
Letzte Änderung: 20.12.2024