Leiharbeit/CGZP nicht tariffähig!

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08.12.2009 IG Metall begrüßt Entscheidung zur Nicht-Tariffähigkeit Christlicher Gewerkschaften

Frankfurt am Main - Die IG Metall hat die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt. "Den Gefälligkeitstarifverträgen der Christlichen Gewerkschaften wird nun endlich ein Riegel vorgeschoben", sagte Helga Schwitzer, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, am Montag in Frankfurt. Die heutige Entscheidung in zweiter Instanz bestätige die Auffassung der IG Metall, wonach es sich bei der CGZP um ein nicht tariffähiges Gebilde handele. "Wer um des Profit Willens auf Scheintarifverträge setzt, war schon immer schlecht beraten und muss sich nun auf umfangreiche Nachzahlungen einstellen", sagte Schwitzer.

Erklärung der IG Metall Verwaltungsstelle als Anlage

Anhang:

Erklärung IG Metall

Erklärung IG Metall

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Letzte Änderung: 08.12.2009